Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DAMSTÉ ADVOCATEN - NOTARISSEN
1. Die Genossenschaft Damsté advocaten - notarissen U.A., im Folgenden Damsté genannt, ist eine Genossenschaft mit ausgeschlossener Haftung.

2. Alle Aufträge werden ausschließlich an Damsté erteilt, von Damsté akzeptiert und von Damsté ausgeführt, und zwar unter Beachtung der vorliegenden AGB. Wenn die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einem Vertrag mit dem Auftraggeber anwendbar sind, dann gelten sie auch für andere Aufträge, die mit demselben Auftraggeber zustande gekommen sind oder zustande kommen werden. Wenn auf einem mit dem Auftraggeber bereits bestehenden Vertrag allgemeine Geschäftsbedingungen anwendbar sind, ersetzt die Anwendbarkeit der neuen allgemeinen Bedingungen die Anwendbarkeit der früheren allgemeinen Bedingungen Zwischen dem Auftraggeber und der Person, die aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit Damsté den Auftrag faktisch ausführt, kommt niemals ein Vertrag zustande, auch nicht, wenn der Auftrag mit dem Augenmerk auf die Ausführung durch diese Person im Sinne von Artikel 7:404 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches erteilt wird. Die Anwendbarkeit von Buch 7 Artikel 404 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek; kurz: BW) und Buch 7 Artikel 407 Absatz 2 BW ist ausgeschlossen, sodass nicht der Berufsangehörige, sondern ausschließlich Damsté verpflichtet ist, den Auftrag auszuführen, und folglich ausschließlich Damsté für einen Mangel haften kann.

3. Jede Haftung von Damsté, der individuellen Berufsausübenden, der Rechtsanwälte, der Notare und aller Personen, die aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit Damsté die Arbeiten für den Auftraggeber ausführen oder ausgeführt haben, daran beteiligt sind oder waren, ist insgesamt auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Falle von der Berufshaftpflichtversicherung ausbezahlt wird, zuzüglich des Betrages der Selbstbeteiligung gemäß der betreffenden Police. Damsté haftet nicht für das nicht ordnungsgemäße Funktionieren der bei der Ausführung des Auftrags verwendeten Hardware, Software, Dateien, Register und anderer Sachen. Damsté schließt die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und/oder Betriebsschäden aus. Die Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn von Damsté zu Unrecht ein Auftrag abgelehnt wird und sich daraus ein Schaden ergibt. Ungeachtet des Verfalls von Rechten aufgrund eines nicht rechtzeitigen Protestes im Sinne von 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verfallen alle Forderungsrechte und anderen Befugnisse des Auftraggebers gegenüber Damsté 1 Jahr nach dem Zeitpunkt, zu dem dies dem Auftraggeber bekannt wurde oder ihm bekannt hätte sein können. Damsté, die Rechtsanwälte, die Notare und alle Personen, die aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit Damsté die Arbeiten für den Auftraggeber ausführen oder ausgeführt haben, dürfen sich gegenüber dem Auftraggeber auf die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen und die darin enthaltenen haftungsbeschränkenden Bestimmungen berufen, auch wenn sie auf einer nichtvertraglichen Grundlage wie einer unrechtmäßigen Tat haftbar gemacht/gehalten werden. Der Auftraggeber verzichtet auf alle Forderungsrechte gegen individuelle Berufsausübende wie die Rechtsanwälte, die Notare und alle Personen, die aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit Damsté die Arbeiten für den Auftraggeber ausführen oder ausgeführt haben, und verzichtet auf sein Recht, die vorgenannten individuellen Berufsausübenden selbst haftbar zu machen und zu halten. Sofern nötig/möglich gelten die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen (auch) als Drittklausel für die in diesem Artikel genannten Personen. Der Auftraggeber stellt Damsté und die in diesem Artikel genannten Personen von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag frei, soweit nicht eine Versicherung bei Fehlen der vorliegenden Bedingung im Zusammenhang mit einer solchen Haftung in Leistung treten würde.

4. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Damsté bei der Durchführung des Auftrags elektronische Kommunikationsmittel, Datenspeicherungsdienstleistungen, Geräte, Software, Daten und Dateien, Register und/oder andere Hilfsmittel verwendet. Damsté ist für keinerlei Schaden haftbar, der sich aus der Verwendung solcher Mittel ergeben sollte. Damsté ist für keinerlei Schaden haftbar, der sich aus dem unautorisierten Zugriff auf, dem Unzugänglichwerden von, der irrtümlichen Verbreitung von, dem (willentlichen) Verlust von und/oder der Beschädigung (eines Teils) der von ihr gespeicherten Daten, (Computer-)Dateien und/oder von ihr verwendeten (elektronischen) Netzwerke, Server, Arbeitsplätze, (Peripherie-)Geräte, Programme, elektronischen Kommunikationsmittel und/oder Dienstleistungen zur Speicherung von Daten und Dateien ergeben sollte.

5. Wenn Damsté einen Dritten einschaltet, haftet Damsté nicht für eventuelle Mangelleistungen dieses Dritten. Der Auftraggeber ermächtigt Damsté hiermit, eventuelle, von diesem Dritten ausbedungene allgemeine Geschäftsbedingungen (mit eventuellen Haftungseinschränkungen) auch für und im Auftrag des Auftraggebers zu akzeptieren.

6. Falls, aus welchen Gründen auch immer, der Auftraggeber keine Leistung aus der Berufshaftpflichtversicherung erhält, gilt, dass die gemeinsame Haftung von Damsté und der in Artikel 3 genannten Personen beschränkt ist auf einen Gesamtbetrag von 25.000,-- € oder aber - wenn das Honorar exklusive MwSt., das für die Ausführung des Auftrags, auf den sich der Anspruch bezieht, bezahlt wurde, höher als 25.000,-- € exklusive MwSt. ist - auf einen Betrag in Höhe dieses bezahlten Honorars, und zwar bis zu einem Maximum von 225.000,-- € exklusive MwSt.

7. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Eine Beschwerde gegen die Höhe der Rechnung ist schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum der Abteilung Internes Inkasso kenntlich zu machen. Wenn die Beschwerde nicht rechtzeitig erhoben wird, verfällt das Recht der Beschwerde gegen die Höhe der Rechnung. Damsté ist berechtigt, die für die Berechnung des Honorars verwendete Zeiteinheit, die Höhe der Stundensätze, den Prozentsatz der Bürokosten und die Reisekostenvergütung für sowohl bereits angenommene als auch neue Aufträge zu ändern.

8. Als Bedingung für die Ausführung eines Auftrags kann die Zahlung eines Vorschusses verlangt werden. Ein bezahlter Vorschuss wird erst mit der Endrechnung verrechnet. Falls Damsté oder die Person, die auf der Grundlage eines Rechtsverhältnisses mit Damsté den Auftrag faktisch ausführt, für die Zahlung von Gerichtsgebühren haftbar ist, ist Damsté befugt, wenn nötig in Abweichung von den Bestimmungen in Artikel 7, die Handlung, für die die Gerichtsgebühren fällig sind, nur dann auszuführen, wenn der Betrag der Gerichtsgebühren spätestens vier Werktage, bevor die Handlung verrichtet werden muss, als Vorschuss an Damsté bezahlt worden ist.

9. Die Beschwerderegelung ist auf der Website von Damsté zu finden (www.damste.nl) und wird auf Anfrage zugesandt. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 10 werden alle Streitfälle im Zusammenhang mit dem Zustandekommen und/oder der Ausführung der Dienstleistung, worunter alle Streitfälle im Zusammenhang mit angefochtenen oder unbezahlt gebliebenen Rechnungen, von folgenden Instanzen geschlichtet:
- Geschillencommissie Advocatuur (Schlichtungsstelle Rechtanwaltskammer), wenn der Auftrag einem Rechtsanwalt erteilt wurde;
- Geschillencommissie Notariaat (Schlichtungsstelle Notarkammer), wenn der Auftrag einem Notar erteilt wurde.

10. Alle Streitfälle, für die ein ordentliches Gericht zuständig ist, weil weder die Geschillencommissie Advocatuur noch die Geschillencommissie Notariaat zuständig ist, werden vom Landgericht Overijssel Standort Almelo entschieden. Zugunsten der in Artikel 3 genannten Personen gelten die Bestimmungen in diesem Artikel und im vorherigen Artikel ebenfalls für Streitfälle zwischen dem Auftraggeber und den in Artikel 3 genannten Personen.

11. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Damsté ist das niederländische Recht anwendbar. Der niederländische Text dieser AGB hat immer Vorrang vor einer dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Übersetzung. Abweichend von den Bestimmungen in den Artikeln 9 und 10 kann Damsté einen Streitfall dem für den Auftraggeber infrage kommenden ausländischen Gericht vorlegen. Wenn Damsté einen Streitfall gegen eine außerhalb der Europäischen Union niedergelassene oder wohnhafte Gegenpartei eines Vertrages anhängig machen möchte, für den die vorliegenden AGB anwendbar sind, kann Damsté diesen Streitfall in Abweichung von den Bestimmungen in den Artikeln 9 und 10 auch unter Beachtung der „ICC Rules of Arbitration“ des Schiedsgerichts „The International Court of Arbitration of the ICC“ entscheiden lassen. Das Schiedsgericht besteht dann aus einem (1) Schiedsrichter.

12. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen anders lautenden Vereinbarung wird Damsté vom Auftraggeber ermächtigt, die Identität und die Art des Auftraggebers und der vom Auftraggeber verrichteten Arbeiten in Marketingäußerungen zu offenbaren.

13. Für einige Arbeiten von Damsté ist das Gesetz Wwft (Wet Ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme/Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus) anwendbar. In diesem Zusammenhang kann Damsté verpflichtet sein, Situationen oder Transaktionen mit einem ungewöhnlichen Charakter der Financial Intelligence Unit - Niederlande (FIU-NL) zu melden. Aufgrund des Wwft darf Damsté einen Auftraggeber über eine solche Meldung nicht informieren.

14. Mit der Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen von Damsté stimmt der Auftraggeber zu, dass Damsté (personenbezogene) Daten des Auftraggebers gemäß der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Der Auftraggeber stimmt der Aufnahme der (personenbezogenen oder betrieblichen) Daten des Auftraggebers in die digitalen und administrativen Systeme von Damsté zu.

15. Zwischen Damsté und den Dienstleistern, die die Aufträge tatsächlich durchführen, bestehen verschiedene Rechtsverhältnisse. Es gibt beispielsweise Rechtsanwälte und Notare, die bei Damsté angestellt sind, und andere, die (eventuell unter Vermittlung einer Gesellschaft) Mitglied der Genossenschaft sind oder einen Kooperationsvertrag mit Damsté geschlossen haben. Auf Ersuchen stellt Damsté eine Übersicht zur Verfügung, in der dies pro Person gelistet ist.

16. Falls es eine Streitigkeit oder einen Interpretationsunterschied gibt zwischen den niederländischen Text diesen Allgemeine Bedingungen und den Text in eine andere Sprache, dann wird der niederländische Text verbindlich sein.

17. Im Rahmen der Berufsausübung führt Damsté diverse Fremdgeldkonten. Auf die Salden der Fremdgeldkonten kann das Bankinstitut positive Zinsen erstatten oder negative Zinsen in Rechnung stellen. Damsté erstattet dem Auftraggeber die positiven Zinsen gemäß den für die Anwaltschaft beziehungsweise das Notariat geltenden Berufsregeln. Damsté ist berechtigt, negative Zinsen, die Damsté in Rechnung gestellt werden, an den Auftraggeber weiterzugeben. Außerdem ist Damsté berechtigt, Kosten für die Berechnung und Verarbeitung der zu zahlenden beziehungsweise zu erhaltenden Zinsen in Rechnung zu stellen. Schließlich ist Damsté berechtigt, anstatt der tatsächlichen Zinskosten und Berechnungs- und Verarbeitungskosten einen Pauschalbetrag zur Deckung jener Kosten in Rechnung zu stellen.

Die vorliegenden AGB wurden am 26. März 2021 in der Gerichtskanzlei des Landgerichts Overijssel Standort Almelo unter der Nummer 11/2021 hinterlegt.

Stichting Beheer Derdengelden Damsté (advocaten) (Stiftung Anderkonto Damsté) IBAN: NL70 RABO 0396 8389 87 BIC RABONL2U
Letselpraktijk (Personenschadenspraxis) IBAN: NL22 RABO 0104 7890 50 BIC RABONL2U
Damsté Notariaat Derdengelden (Notariat Damsté in Bezug auf Anderkonten) IBAN: NL32 RABO 0146 1429 77 BIC RABONL2U