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Gerichtsverfahren im Familienrecht

Im niederländischen Familienrecht gibt es unterschiedliche Verfahren. Die relevantesten sind wohl das Scheidungsverfahren, Verfahren in Sorge- und Umgangsangelegenheiten, Unterhaltsverfahren, sowie auch das Güterrecht betreffende Gerichtsverfahren. Diese Verfahren verlaufen jedoch nicht alle gleich. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu jedem Verfahren

Scheidungsverfahren in den Niederlanden    

Die Ehe kann ausschließlich durch ein Gericht geschieden werden. Vertiefende Informationen zur Scheidung einer Ehe finden Sie in unserem hier.

Das Scheidungsverfahren wird durch die Einreichung des Scheidungsantrags bei dem zuständigen Gericht eingeleitet. Wenn es Kinder gibt, muss ein sog. ouderschapsplan (Elternplan) vorgelegt werden (siehe unten). Bei einer internationalen Ehe ist immer genau zu prüfen, welches Gericht (international) zuständig ist, häufig gibt es mehrere Möglichkeiten. Im niederländischen Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Die Ehe wird dann geschieden, wenn die Ehe dauerhaft zerrüttet ist.  Eine bestimmte Trennungsdauer ist nicht Voraussetzung für die Ehescheidung.

 

Kindschaftssachen in den Niederlanden

Sorgerechtsfragen und Umgangsangelegenheiten werden in der Regel außergerichtlich geklärt. Ein Verfahren beim Gericht wird nur angestrengt, wenn eine außergerichtliche Klärung zwischen den Parteien nicht möglich ist.

Sofern diese Angelegenheiten bereits aufgrund einer Scheidung der Eltern geklärt werden müssen, müssen die Ehegatten dem Gericht neben dem Scheidungsantrag auch einen Elternplan (ouderschapsplan) vorlegen. Darin müssen sich die Eltern insbesondere über den gemeinsamen Umgang mit den Kindern, den Unterhalt und Sorgerechtsfragen einigen.

Wenn nicht schon ein automatisches Sorgerecht des Vaters besteht wegen Ehe, kann dieser mit Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht durch die Einreichung eines Formulars bei Gericht beantragen. Anschließend registriert das beauftragte Gericht die Eltern als gemeinsam sorgeberechtigt im niederländischen Sorgerechts-Register.

Wenn es an dem Einverständnis der Mutter über das gemeinsame Sorgerecht mangelt, kann das Gericht zur Entscheidung dieser Angelegenheit herangezogen werden.

 

Unterhaltsverfahren

Unterhaltsverfahren sind neben den güterrechtlichen Verfahren wohl die häufigsten Verfahren, die in niederländischen Scheidungsverfahren eine Rolle spielen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Ehegattenunterhalt (sog. partneralimentatie) und dem Kindesunterhalt (kinderalimentatie). Bei der Frage der sog. Leistungsfähigkeit (draagkracht) im Unterhalt nach holländischem Recht kommen in aller Regel die Trema-Normen (bzw. Trema Rapport) zum Zuge. Wichtig ist es zu wissen, dass die Zahlungsverpflichtung von Ehegattenunterhalt vom Gesetz her seit einiger Zeit zeitlich stark begrenzt ist. Rechnerisch ist solange Ehegattenunterhalt nach der Scheidung zu zahlen, wie die Ehe hälftig gedauert hat, aber höchstens 5 Jahre. Hiervon gibt es Ausnahmen. Natürlich können die Beteiligten auch eine andere als die gesetzliche Unterhaltsdauer vereinbaren.

 

Güterrechtsangelegenheiten in den Niederlanden

Das Güterrecht bestimmt, wie nach Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten, Trennung von Tisch und Bett oder Scheidung mit dem (gemeinsamen) Vermögen der Ehegatten verfahren wird. Für die seit Januar 2018 geschlossenen niederländischen Ehen gilt gesetzliche Güterstand der beschränkten Gütergemeinschaft. Das Gesetz sieht vier Gründe für die Auflösung der – beschränkten - Gütergemeinschaft vor: Beendigung der Ehe, Trennung von Tisch und Bett, gerichtliche Aufhebung der Ehe oder Abschluss eines Ehevertrages, der die Auflösung der Gemeinschaft vorsieht. Wird die Gemeinschaft aufgelöst, findet eine Auseinandersetzung statt. Dabei gebührt jedem Ehegatten grundsätzlich die Hälfte des gemeinschaftlichen Vermögens, wenn nicht eine andere Verteilung oder Verrechnung durch Ehevertrag vereinbart wird oder wegen der Grundsätze von Treu und Glauben eine andere Verteilung nötig ist. In der Praxis wird häufig durch einen besonderen Vertrag die Verteilung geregelt, die aus Anlass der Trennung geschlossen wird (sog. echtscheidingsconvenant).

 

Fragen zum Gerichtsverfahren im niederländischen oder deutschen Familienrecht?

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