Das Güterrecht in Holland - Auseinandersetzung des Ehevermögens

Eine Eheschließung oder die Eintragung einer Partnerschaft in den Niederlanden hat auch Auswirkungen auf die güterrechtlichen Verhältnisse zwischen den Ehegatten oder Lebenspartnern bzw. auf ihr Vermögen. Diese Auswirkungen sind durch das niederländische Güterrecht gesetzlich festgelegt. In den Niederlanden gilt seit 2018 der gesetzliche Güterstand der beschränkten Gütergemeinschaft.   

Was regelt das Güterrecht in Holland?

Das Güterrecht bestimmt die Vermögensverhältnisse der Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner ab dem Zeitpunkt der Eheschließung bzw. der Eintragung der Partnerschaft. Der Güterstand endet mit Auflösung der Ehe/Scheidung, Trennung von Tisch und Bett, gerichtliche Aufhebung der Ehe oder Abschluss eines Ehevertrages, der die Auflösung der Gemeinschaft vorsieht.

 

Internationale Fragen: Zuständiges Gericht und anwendbares Güterrecht

Das Gericht, das über die Ehescheidung, Trennung von Tisch und Bett oder die Ungültigerklärung einer Ehe entscheidet, ist auch für die güterrechtliche Auseinandersetzung international zuständig.

Das anwendbare Güterrecht kann von den Ehegatten bzw. Lebenspartnern in bestimmten Fällen gewählt werden, auch bei deutsch-niederländischen Ehen. Wenn es keine Rechtswahl gibt, wird im Grundsatz das Recht des Staates angewendet, in dem die Ehegatten nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aber Achtung: Wenn die Eheleute zuerst in den Niederlanden gelebt haben, dann aber länger als 10 Jahre in einem anderen Land, kann es einen Wechsel des anwendbaren Rechts geben! Bitte lassen Sie sich hierzu von uns beraten.

 

Niederländisches Güterrecht

Eingeschränkte Gütergemeinschaft (beperkte gemeenschap van goederen)

Für die nach dem 1.1.2018 geschlossenen Ehen und eingetragenen Partnerschaften gilt in Holland der gesetzliche Güterstand der beschränkten Gütergemeinschaft (beperkte gemeenschap van goederen).

Grundsätzlich ist dabei von einer Gütertrennung der Ehegatten auszugehen. Das zum Zeitpunkt der Eheschließung bestehende Vermögen und die Schulden des jeweiligen Ehegatten bleibt auch während der Ehe das Einzelvermögen bzw. -schulden des jeweiligen Ehegatten. Lediglich der Vermögenszuwachs beider Ehegatten während der Ehe wird als gemeinschaftliches Vermögen betrachtet und nur dieser wird bei Beendigung der Ehe geteilt, und zwar im Grundsatz zu gleichen Anteilen. Die Ehegatten können jedoch auf Wunsch eine andere Aufteilung vereinbaren.

Umfassende Gütergemeinschaft (algehele gemeenschap van goederen)

Für viele der bestehenden Ehen gilt aber noch die umfassende Gütergemeinschaft, und zwar für alle Ehen und eingetragenen Partnerschaften, die bis zum 31.12.2017 geschlossen wurden.

In der umfassenden Gütergemeinschaft wird das gesamte Einzelvermögen beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung zum gemeinschaftlichen Vermögen. Auch alle weiteren während der Ehe auftretenden Vermögenszuwächse werden dem gemeinschaftlichen Vermögen zugerechnet. Ausgenommen davon sind nur solche Vermögenswerte, die einen besonders engen Bezug zu einem der Ehegatten haben (z.B. eine Schmerzensgeldforderung wegen eines Unfalls). Auch Schenkungen und Erbschaften fallen in die Gemeinschaft für bis 31.12.2017 geschlossene Ehen, soweit nicht durch letztwillige Verfügung des Erblassers etwas anderes geregelt ist

Sollte es durch Scheidung oder den Tod eines Ehegatten in den Niederlanden zur Auflösung der Ehe oder zur Wahl eines anderen Güterstandes kommen, wird das gemeinschaftliche Vermögen der Ehegatten grundsätzlich zu gleichen Teilen (50/50) aufgeteilt. Die Ehegatten können hiervon aber auch durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung (echtscheidingsconvenant) abweichen und eine individuelle Aufteilung oder Verrechnung des Vermögens vereinbaren.

 

Abweichung vom Güterrecht durch Ehevertrag (huwelijkse voorwaarden)

Die Ehegatten können im Rahmen eines Ehevertrages einen anderen Güterstand als den gesetzlichen Güterstand festlegen. Die Ehegatten können selbst bestimmen, wie im Falle einer Scheidung mit dem Vermögen des Einzelnen und dem Gesamtgut verfahren werden soll. Wir stehen Ihnen sowohl als Anwälte als auch als Notare gerne zur Verfügung, insbesondere auch bei binationalen Ehen.

 

Fragen und Kontakt

Haben Sie Fragen zum deutschen oder niederländischen Güterrecht? Oder wünschen Sie eine individuelle Beratung in Bezug auf die Regelung der Vermögensverhältnisse vor oder während der Ehe? Sehr gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Verfügung, je nach Wunsch in deutscher oder in niederländischer Sprache.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unseren Anwältinnen für Familienrecht und Erbrecht:

●      Rechtsanwältin Doris Klüsener, Email: klusener@damste.nl, tel. 0031-6-82305814

●      Mr. Rebecca Orgel, Email: orgel@damste.nl, tel. 0031-6-30630279 

bzw. Telefonzentrale 0031 53 484 0000.