Anwalt für Mietrecht in Deutschland

Das Mietrecht in Deutschland ist komplex und ändert sich ständig. Wenn Sie als Vermieter oder Mieter eine Rechtsberatung zu einer Mietsache in Deutschland benötigen, sollten Sie einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt konsultieren. Unser Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Markus Sporleder, berät Sie gern in allen Fragen des deutschen Mietrechts, sowohl für Wohn- als auch Gewerberaum.

Mietrecht für Wohnräume in Deutschland

Bei Vermietungen an Privatpersonen zum Wohnen gibt es sowohl für Vermieter als auch für Mieter Pflichten und Rechte, die beachtet werden müssen. Diese betreffen zum Beispiel Mieterhöhungen, die Beendigung des Mietverhältnisses, Schadensfälle, den Zugang zur Wohnung und vieles mehr. Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung oder Erstellung Ihres Mietvertrags. Falls erforderlich vertreten wir Sie auch vor Gericht in Mietsachen.

 

Mietrecht für Gewerberäume in Deutschland

Auch die Vermietung von Gewerberäumen wie Geschäftsräume, Büros, Ladeflächen, Produktionshallen oder anderen gewerblichen Flächen unterliegt in Deutschland besonderen gesetzlichen Regelungen. Eventuell können auch andere Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht oder das Wohneigentumsrecht Einfluss auf Ihre Mietsache haben. Gerne berät unser Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Sie hierzu und arbeitet gegebenenfalls mit seinen Kollegen bei Damsté aus anderen Abteilungen zusammen.

 

Mieterhöhungen

Insbesondere Mieterhöhungen können zum Streitfall zwischen Mieter und Vermieter führen. Grundsätzlich ist die Miete in der vertraglich vereinbarten Höhe zu zahlen, jedoch sieht das deutsche Mietrecht vor, dass der Vermieter die Miete in ausdrücklich gesetzlich geregelten Fällen erhöhen kann. Diese Möglichkeit besteht unter anderem, um die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen oder aber durch Erhöhung der Miete auf vorgenommene Modernisierungen des Mietobjektes zu reagieren. Das deutsche Recht sieht jedoch auch eine Obergrenze der Mieterhöhung vor. Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20% erhöht werden.

 

Unsere Dienstleistungen im Mietrecht

Die nachfolgenden Beispiele sollen Ihnen typische Problemstellungen aufzeigen bei denen wir Ihnen als Mandant behilflich sein können:

Mietrecht für Vermieter:

  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen des Vermieters gegenüber dem Mieter
  • Beendigung des Mietverhältnisses durch ordentliche/außerordentliche Kündigung
  • Geltendmachung von Mieterhöhungsansprüchen (Erhöhung auf Vergleichsmiete, Erhöhung wegen Modernisierung und Indexklauseln)
  • Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Ausübung des Vermieterpfandrechts zur Sicherung von berechtigten Forderungen des Vermieters
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Räumungsansprüchen. Dazu zählt die umfassende Betreuung unserer Mandanten sowohl im Klageverfahren, als auch in der Durchsetzung vollstreckungsrechtlicher Ansprüche
  • Betriebskosten- und Kautionsabrechnungen

 

Mietrecht für Mieter:

  • Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen. Hierzu zählen die Unterstützung bei der Geltendmachung von Mietmängeln ebenso, wie die Begleitung in gerichtlichen Verfahren
  • Geltendmachung sonstiger Gewährleistungsrechte (insbesondere Schadensersatz)
  • Abwehr unberechtigter Betriebskostennachforderungen
  • Abwehr von Mieterhöhungen
  • Kündigung von Mietobjekten
  • Verstöße des Vermieters gegen Konkurrenzklauseln im Gewerbemietrecht

 

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Mietrecht in Deutschland? Benötigen Sie Beratung in einem mietrechtlichen Konfliktfall? Wir bei Damsté stehen Ihnen mit unser fachlichen Expertise im deutschen Mietrecht dazu gerne zur Verfügung. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit unserem Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Markus Sporleder, auf per E-Mail an sporleder@damste.nl oder per Telefon unter +31 6 82 06 97 38.