Sozialversicherung bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz Niederlande - Deutschland

Die zunehmende Internationalisierung von Unternehmen führt dazu, dass nicht immer alle Angestellten eines Unternehmens im gleichen Land sozialversichert sind. Besonders grenzüberschreitende Unternehmen zwischen Deutschland und den Niederlanden kennen diese Problematik. In welchen der beiden Länder muss der Arbeitnehmer sozialversichert sein?

Das internationale Arbeitsrecht spielt aufgrund der zunehmenden Internationalisierung von Unternehmen eine immer wichtigere Rolle in unserer Gesellschaft. Zum Beispiel leben Arbeitnehmer immer häufiger nicht in demselben Land, in dem sie arbeiten oder angestellt sind. Es kann außerdem vorkommen, dass Arbeitnehmer vorübergehend in ein anderes Land entsandt werden, um dort zu arbeiten. In diesem Fall können komplexe Fragen auftauchen, die nicht in nationalen, sondern in verschiedenen internationalen Verträgen geregelt sind.

 

Arbeitsrecht für Grenzpendler

So kann es beispielsweise vorkommen, dass Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden wohnt, Ihr Unternehmen seinen Sitz in den Deutschland hat und Ihr Arbeitnehmer - neben den eben genannten Ländern - gelegentlich auch in Belgien arbeitet. Können Sie dann zusammen mit dem Arbeitnehmer frei entscheiden, welches nationale Recht das Arbeitsverhältnis betrifft? An welches Gericht müssen Sie sich wenden, wenn Sie den Arbeitnehmer entlassen wollen? Diese Fragen werden in den meisten Fällen durch das internationale Arbeitsrecht definiert. 

 

Wenn Sie einen Arbeitnehmer vorübergehend in ein anderes EU-Land entsenden, kann das niederländische Recht weiterhin das Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitnehmer bestimmen. Das Land, in dem der Arbeitnehmer arbeiten wird, kann jedoch Vorschriften erlassen, die  z. B. die Arbeitszeit betreffen. Hält sich Ihr Mitarbeiter nicht an die oben genannten Vorschriften des anderen Landes, kann dies zu hohen Geldstrafen führen. Auch ein Arbeitnehmer, der vorübergehend ins Ausland entsandt wird, kann für einen begrenzten Zeitraum weiterhin dem niederländischen Sozialversicherungsrecht unterliegen und somit Beiträge in den Niederlanden zahlen.

 

Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

Wenn Ihr Arbeitnehmer in einem anderen Land der Europäischen Union wohnt, aber in den Niederlanden arbeitet, gelten auch im Rahmen des internationalen Sozialversicherungsrechts besondere Regeln. Der Arbeitnehmer zahlt seine Sozialversicherungsbeiträge in den Niederlanden. Wird der Arbeitnehmer jedoch arbeitslos, so erhält er seine Sozialversicherungsleistungen in dem Land, in dem sich sein Wohnsitz befindet. Es kann sein, dass in diesem Land zusätzliche Regeln im Vergleich zu den niederländischen Recht gelten, um solche Sozialversicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. 

 

Fragen zum grenzüberschreitenden Arbeitsrecht

Die Anwälte von Damsté besitzen viel Erfahrung auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Arbeitsrechts. Wir beraten Sie gerne in arbeitsrechtlichen Fragen und Verfahren oder unterstützen Sie in allen Bereichen zu den Themen grenzüberschreitender Arbeitsverträge, Sozialleistungen, etc..

Selbstverständlich beherrschen unsere Anwälte die deutsche, englische und niederländische Sprache ausgezeichnet. 

So können wir Sie und Ihre internationale Unternehmensgruppe gut beraten.

Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, wenden Sie sich gerne an einen unserer Anwälte für Arbeitsrecht.