Gesellschaftsrecht in Deutschland

Das deutsche Gesellschaftsrecht umfasst Regelungen, betreffend der rechtlichen Organisation und den verschiedenen Rechtsformen von Gesellschaften und ist insofern für deren Gründung, Führung und Auflösung von zentraler Bedeutung.

Das Gesellschaftsrecht befasst sich dabei mit der Regelung von rechtlichen Rahmenstrukturen, die an einen Numerus Clausus verbunden sind, der eine völlig freie und somit privat autonome Gestaltung von Gesellschaftsformen verhindert.

Was sind Gesellschaften?

Gesellschaften sind (rechtsgeschäftlich begründete) Zusammenschlüsse mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zwecks. Dabei gibt es mehrere Arten von Gesellschaftstypen, welche im Gesetz abschließend bestimmt sind.

 

Sie möchten eine Gesellschaft gründen? Dann:

  1. Müssen Sie daher dem für ihren Zweck vorgesehenen Gesellschaftstyp bedienen
  2. Dürfen Sie keine eigene, neue Gesellschaftsform entwickeln (Numerus Clausus)

 

Grundsätzlich unterteilen sich die deutschen Gesellschaftsformen in:

  • Personengesellschaften,
  • Körperschaften.

 

Personengesellschaften in Deutschland

Zunächst soll es einen kleinen Überblick über die wichtigsten Personengesellschaften in Deutschland geben:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG),
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG),
  • stille Gesellschaft,
  • Reederei und
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV).

Ist die Gründung einer GbR interessant für Sie? Oder haben Sie Fragen zur Strukturierung einer OHG? Wir bei Damsté haben uns auf das Gesellschaftsrecht in Deutschland spezialisiert und können Ihnen grenzübergreifende Expertise bieten.

Kontaktieren Sie dafür gerne unseren für Gesellschaftsrecht in Deutschland zuständigen Rechtsanwalt Markus Sporleder.

 

Körperschaften in Deutschland

Zu den wichtigsten Körperschaften zählen:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
  • Aktiengesellschaft (AG),
  • Verein (e.V.),
  • eingetragene Genossenschaft (eG),
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA),
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG),
  • sowie die Europäische Aktiengesellschaft (SE).

 

Unterschiede zwischen deutschen Gesellschaftsformen

Für die Frage, welche Gesellschaftsform für Sie die richtige ist, gilt es einige Unterschiede zu beachten. Unterschiede bestehen in der Mitgliedsstellung der Gesellschafter, der Haftungsfrage und hinsichtlich der Organstruktur und Führungsform der Gesellschaft.

 

Mitgliedsstellung

  1. Personengesellschaften: Bleiben in ihrem rechtlichen Bestand von ihren Mitgliedern abhängig sind – eine Mitgliedschaft ist daher regelmäßig nicht frei übertragbar oder vererbbar.
  2. Körperschaften: Der rechtliche Bestand bleibt durch einen Mitgliederwechsel unberührt.

 

Die Mitgliedsstellung und die Rechte der Gesellschafter werden in einem Gesellschafsvertrag festgelegt – selbiger, der ebenso die Gewinn- und Verlustverteilung oder den Ausgang bei einer Beendigung der Gesellschaft festlegt.

 

Haftung

Auch die Haftungsfrage mit Blick auf Gesellschaftsverbindlichkeiten ist abhängig von der Gesellschaftsform unterschiedlich zu beantworten.

  1. Personengesellschaften:Die Gesellschafter haften persönlich mit ihrem Privatvermöge für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
    1. Eine Ausnahme gilt für Kommanditisten (OHG).
    2. Körperschaften: Die Haftung gegenüber Dritten ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

 

Organstruktur

  1. Personengesellschaften:Die Selbstorganschaft übernimmt die Aufgaben. Dazu gehören gemeinsame Entscheidungsfindungen im Rahmen eines gleichberechtigt ausgerichteten Organprinzips. Alle Gesellschafter werden aktiv miteinbezogen.
    1. Ausnahmen bestehen in Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), in denen die beschränkt haftenden Kommanditaktionäre eine eher passive Rolle einnehmen.
  2. Körperschaften: Die Vertretung von Gesellschaften obliegt den Organen der Gesellschaft.

 

Die passende Wahl bei der Gesellschaftsform treffen

Bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform gibt es also einiges zu bedenken und abhängig von der getroffenen Entscheidung einige Besonderheiten zu beachten.

Gerne stehen Ihnen hierbei unsere Rechtsanwälte zur Verfügung und beraten Sie, basierend auf langjähriger Erfahrung umfassend und kompetent hinsichtlich der Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen. Gemeinsam mit Ihnen können wir so individuell auf Ihre Vorstellungen abgestimmte Konzepte erarbeiten.

 

Kontakt

Für den Bereich Gesellschaftsrecht in Deutschland steht Ihnen unser Rechtsanwalt Herr Markus Sporleder für Ihre Fragen zur Verfügung! Email: sporleder@damste.nl | Telefon: +31 (0) 6 82  06 97 38