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Kündigung Mietverhältnis: Einen deutschen Mietvertrag kündigen
Als Mieter oder Vermieter kann es verschiedene Gründe geben, warum ein Mietverhältnis beendet werden soll. Erfahren Sie im Folgenden die wichtigsten Infos über die Kündigung eines deutschen Mietvertrags: Kündigungsfrist, Sonderkündigungsrecht und Kündigungsausschluss. Außerdem haben wir eine Checkliste für Kündigungen durch den Mieter angefügt.
Mieter: Kündigungsfrist Mietvertrag
Für Mieter gilt in Deutschland eine Kündigungsfrist von drei Monaten für ordentliche Kündigungen. Entsprechend ist für die Wahrung der Frist eine Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats und zum dritten Werktag eines Monats erforderlich. Es ist zu beachten, dass Samstage bei der Berechnung der Frist als Werktage gelten und das Kündigungsschreiben dem Vermieter innerhalb der Frist tatsächlich zugehen muss. Es ist ratsam, sich einen Nachweis über den Zugang der Kündigung, z.B. durch ein Einschreiben, bei dem Vermieter ausstellen zu lassen.
Die Kündigungsfrist für den Mieter richtet sich, anders als diese für den Vermieter, nicht nach der Dauer des Mietverhältnisses.
Sonderkündigungsrecht für Mieter
Es besteht in Deutschland ein „Sonderkündigungsrecht“ auf außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist des Mieters von Wohnraum aus folgenden Gründen:
- Modernisierung des Mietobjektes
- Erhöhung der Miete
- Vorliegen einer gesundheitlichen Gefährdung
- Todesfall eines Mieters
- Erwerb aus der Zwangsversteigerung
Checkliste für Kündigung durch den Mieter
Was sollte meine Kündigung als Mieter enthalten? Wie sollte meine Kündigung erfolgen?Die Kündigung sollte grundsätzlich schriftlich erfolgen und mitunter folgende Informationen enthalten:
- Anschrift des Vermieters und Mieters
- Beschreibung des Mietobjekts: Adresse, Stockwerk, Wohnung
- Zeitpunkt zu welchem gekündigt wird
- Ausdrückliche Formulierung der Kündigung des Mietobjekts
- Bitte um Bestätigung des Erhalts des Kündigungsschreibens durch den Vermieter
- Unterschrift des Mieters
Merksatz: Alle Mieter kündigen allen Vermietern und umgekehrt und zwar schriftlich mit Unterschrift aller Parteien.
Kündigungsausschluss Mietvertrag
Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist in nur wenigen Fällen ausgeschlossen. Sollte ein zeitlich befristeter Mietvertrag geschlossen worden sein, ist es möglich, dass die ordentliche Kündigung vor Ablauf der Zeit die Zustimmung des Vermieters erfordert.
Außerdem können sowohl Mieter als auch Vermieter die ordentliche Kündigung für die Dauer von 4 Jahren ausschließen. Ein solcher Kündigungsausschluss kann vertraglich vereinbart werden. Aufgrund der erheblichen Konsequenzen eines solchen Kündigungsausschlusses für den Mieter, ist es ratsam, die Klauseln des Mietvertrages im Vorhinein zum Vertragsschluss genauestens zu studieren.
Vermieter: Kündigungsfrist Mietvertrag
Für Vermieter richtet sich die Kündigungsfrist in Deutschland für ordentliche Kündigungen (z.B. wegen Eigenbedarf, Zahlungsverzug, Störung des Hausfriedens) nach der Dauer des Mietverhältnisses:
- Dauer des Mietverhältnisses zwischen 0 bis 5 Jahre: Kündigungsfrist von 3 Monaten
- Dauer des Mietverhältnisses zwischen 5 bis 8 Jahre: Kündigungsfrist von 6 Monaten
- Dauer des Mietverhältnisses ab 8 Jahre: Kündigungsfrist von 9 Monaten
Auch dem Vermieter steht das Rechtsmittel der fristlosen Kündigung gegenüber dem Mieter zu. Eine solche fristlose Kündigung kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, dass ein Mieter länger in der Wohnung bleibt. Gründe dafür können sein:
- Ausbleiben der Mietzahlungen zwei Monate in Folge
- Vertragswidriger Gebrauch des Mietobjekts
- Störung des Hausfriedens
Sollte im Vertrag für die ordentliche Kündigung eine längere Kündigungsfrist als die gesetzlich festgelegte Frist vereinbart worden sein, gilt diese vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nur für den Vermieter. Für den Mieter gelten weiterhin die kürzeren gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen.
Wurden im Mietvertrag wiederum kürzere Kündigungsfristen als die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen vereinbart, gelten diese vorteilhafteren kürzeren Kündigungsfristen ausschließlich für den Mieter, nicht aber für den Vermieter. Die für den Vermieter geltende Kündigungsfrist kann gem. § 573c Abs.4 BGB nicht durch Vereinbarung abgekürzt werden.
Kontakt
Haben Sie Fragen zu Kündigungen im deutschen Mietrecht? Benötigen Sie Beratung in einem mietrechtlichen Konfliktfall? Wir bei Damsté stehen Ihnen mit unser fachlichen Expertise im deutschen Mietrecht dazu gerne zur Verfügung. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit unserem Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Markus Sporleder, auf per E-Mail an sporleder@damste.nl oder per Telefon unter +31 6 82 06 97 38.