Wirtschaftsstrafrecht Niederlande - Unternehmensstrafrecht Holland

Wenn Ihrem Unternehmen eine strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft oder staatliche Institutionen droht, kann dies erhebliche Auswirkungen auf Ihre unternehmerische Tätigkeit haben.

Plötzlich kann der Ruf Ihres Unternehmens auf dem Spiel stehen. Bei einer Verurteilung leidet nicht nur der Ruf Ihres Unternehmens, sondern diese verringert auch die Möglichkeiten, an einer staatlichen Ausschreibung teilzunehmen und den Zuschlag zu erhalten. Das niederländische Wirtschaftsstrafrecht bzw. Unternehmensstrafrecht beinhaltet wichtige Feinheiten, auf die international tätige Unternehmer achten sollten.

Das Ziel muss daher lauten, die Strafverfolgung frühzeitig zu verhindern. Lässt sich eine Strafverfolgung jedoch nicht vermeiden, können Sie sich darauf verlassen, dass die Anwälte von Damsté Ihre Interessen vor Gericht bestmöglich verteidigen. Außerdem haben Sie einen großen Vorteil, wenn Sie sich in Ihrem Fall von uns Vertreten lassen. Im Vergleich zu herkömmlichen Anwälten verfügt Damsté über weitreichende Kenntnisse auf allen strafrechtlichen Gebieten und darüber hinaus. In manchen Fällen des niederländischen Wirtschaftsstrafrechts sind nicht nur strafrechtliche Kenntnisse vonnöten, sondern auch Fachwissen bezüglich des Steuer- oder Umweltrechts. Durch das große Team an Fachanwälten von Damsté kann jeder rechtliche Gesichtspunkt bei der Strafverteidigung berücksichtigt und Sie bestmöglich vertreten werden. 

 

Kontakt

Für Fragen zum Wirtschafts- bzw. Unternehmensstrafrecht in den Niederlanden nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unserer deutschsprachigen Anwältin für Strafrecht - Stefanie Groothuismink. Sie erreichen Frau Groothuismink unter der niederländischen Telefonnummer: +31 534 840 134 oder schicken Sie eine Mail an groothuismink@damste.nl

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