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Sorgerecht in den Niederlanden

Das Sorgerecht für minderjährige Kinder kann in Holland durch beide Elternteile oder durch ein Elternteil alleine ausgeübt werden. Die elterliche Sorge umfasst die Vermögens- und Personensorge sowie die Vertretung in Rechtsangelegenheiten für das minderjährige Kind. Dies gilt auch wenn beide Ehepartner bereits geschieden wurden.

Wer hat das Sorgerecht für minderjährige Kinder in den Niederlanden?

 Die Unterscheidung zwischen einem „legitimen Kind“ (wettig bzw. natuurlijk) und einem „nichtehelichen Kind“ (onwettig) sind längst aus dem Gesetz gestrichen worden. Es wird stattdessen unterschieden zwischen Kindern, die in bzw. nicht in familienrechtlicher Beziehung zu einer Person stehen 

 

Anerkennung der Vaterschaft - Antrag auf Sorgerecht - Anerkennung Sorgerecht

 Die Anerkennung der Vaterschaft ist Voraussetzung für den Antrag auf Sorgerecht in den Niederlanden.

In Holland ist der rechtliche Vater des Kindes:

- der Ehemann oder eingetragene Partner der Mutter

- der Mann, der das Kind anerkannt hat

- der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist

- der Mann, der das Kind adoptiert hat

 

Zu beachten ist, dass eine anerkannte Vaterschaft nicht automatisch das Sorgerecht für das jeweilige Kind bedeutet. Hierfür muss in den Niederlanden ein separater Antrag auf Sorgerecht gestellt werden. Dieser Antrag sollte im besten Fall durch beide Eltern zusammengestellt werden. Geschieht dieses nicht und sollten sich beide Elternteile nicht einig sein, droht in den meisten Fällen ein Gerichtsverfahren.

 

Antrag auf alleiniges Sorgerecht in den Niederlanden nach Scheidung

Ausgangspunkt ist zunächst die gemeinsame elterliche Sorge. Nach einer Scheidung ist es für beide Elternteile möglich, einen Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge stellen. Voraussetzung hierfür ist allerdings:

● das Kind läuft Gefahr, zwischen den Elternteilen oder alleine zu stehen und es wird sich in absehbarer Zeit nichts an dieser Situation ändern

● oder aber das alleinige Sorgerecht ist notwendig, da ansonsten das Kindeswohl gefährdet wäre.

Kinder ab 12 Jahren sind in den Niederlanden selbst berechtigt sind, einen derartigen Antrag zu stellen.

 

Gemeinsames Sorgerecht in den Niederlanden mit einem neuen Partner

Im Unterschied zum deutschen Recht gibt es in den Niederlanden die Möglichkeit, gemeinsam mit einer anderen Person (also nicht mit dem anderen Elternteil) das Sorgerecht für ein Kind auszuüben. Diese Form der elterlichen Sorge mit einem „Dritten“ entsteht automatisch, wenn das Kind quasi in diese Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft „hineingeboren“ wird und keine familienrechtliche Beziehung mit dem anderen biologischen Elternteil besteht.

Außerdem kann im Nachhinein ein Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge eines allein sorgeberechtigten Elternteils mit einem Dritten gestellt werden. Hierfür muss die Voraussetzung gegeben sein, dass der „andere Partner” eine persönliche Beziehung zu dem Kind besitzt. Das Kind muss auch bereits ein Jahr vor Antragstellung ununterbrochen vom biologischen Elternteil mit einem mindestens 3 Jahre andauernden alleinigen Sorgerecht und dem oben genannten „anderen Partner” versorgt worden sein.

  

Fragen und Kontakt

Haben Sie Fragen zum Sorgerecht in den Niederlanden und in Deutschland? Benötigen Sie Beratung bezüglich des Besuchsrechts/Umgangsrechts mit Kindern in den Niederlanden oder in Deutschland? Wir stehen Ihnen bei allen familienrechtlichen Fragen zur Verfügung!

Bei weiteren Fragen zum Familienrecht in den Niederlanden nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unseren Anwältinnen für Familien- und Erbrecht:

bzw. Telefonzentrale 0031 53 484 0000.