Jugendstrafrecht Niederlande - Anwalt für Jugendstrafrecht in Holland

Das Jugendstrafrecht in den Niederlanden ist in weiten Teilen vergleichbar mit dem deutschen Jugendstrafrecht. Trotzdem lohnt es sich bei Straftaten wie z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Drogenhandel oder sexueller Nötigung, einen Anwalt für niederländisches Jugendstrafrecht zu konsultieren.

Altersbegrenzung Jugendstrafrecht Niederlande

Traditionell bezieht sich das niederländische Jugendstrafrecht auf Straftaten, bei denen der oder die  Beschuldigte unter 18 Jahre alt ist. In den Niederlanden findet das Jugendstrafrecht auch Anwendung bei Menschen zwischen 18 und 23 Jahren. Außerdem gilt zu beachten, dass Kinder und Jugendliche bereits nach Vollendung des zwölften Lebensjahres in den Niederlanden als strafmündig gelten. 

Höchststrafe und Urteile Jugendstrafrecht Niederlande

Die Höchststrafe im niederländischen Jugendstrafrecht beträgt maximal zwei Jahre im Jugendarrest oder in einer Einrichtung für jugendliche Straftäter, kurz PiJ. Im Vergleich zu dem Strafrecht für Erwachsene, gibt es im niederländischen Jugendstrafrecht keine Möglichkeit auf eine vorzeitige Entlassung. Bei leichteren Vergehen müssen Minderjährige vor dem sogenannten Kindergericht erscheinen, in schwereren Strafsachen direkt vor dem Strafgericht. In der Regel werden die Entscheidungen des Richters für Jugendstrafrecht noch am selben Tag verkündet. Verhandlungen dauern somit in den vielen Fällen nicht länger als einen Tag. Außerdem werden die Anhörungen nicht öffentlich gehalten.

Milde im Jugendstrafrecht

Auch in den Niederlanden versucht man in allen Angelegenheiten des Jugendstrafrechts ein gewisses Maß an Milde walten zu lassen. Es wird in diesen Fällen überlegt, ob eine Verurteilung des Jugendlichen unbedingt notwendig ist. Haftstrafen werden in den Niederlanden nur als “letztes Mittel” eingesetzt, denn eine Verurteilung im frühen Alter kann schwerwiegende Folgen haben. Für einen verurteilten Jugendlichen kann es z. B. künftig schwieriger sein, ein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen.

Fragen und Kontakt

Sie haben weitere Fragen zum Jugendstrafrecht in den Niederlanden?

Stefanie Groothuismink ist unsere deutschsprachige Anwältin für das niederländische Jugend- und Familienstrafrecht.

Sie können Frau Groothuismink telefonisch +31 (0)53 484 01 34 oder via Mail groothuismink@damste.nl erreichen.