Arbeitnehmerentsendung in die Niederlande

Zur Stärkung der wirtschaftlichen Beziehung zwischen den Niederlanden und Deutschland entsenden deutsche Unternehmen oftmals Arbeitnehmer in die Niederlande. Wir haben Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Punkte zusammengestellt, welche deutsche Unternehmen bei der Entsendung von Arbeitnehmern zu beachten haben.

Was ist Arbeitnehmerentsendung?

Die Entsendung von Arbeitnehmern ist die auf Zeit begrenzte Verlegung von Arbeitnehmern durch ein Unternehmen in ein anderes EU-Land. Die Arbeitnehmer erbringen in diesem Land im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Tätigkeiten. 

Entsandte Arbeitnehmer sind von mobilen EU-Arbeitnehmern zu unterscheiden. EU-Arbeitnehmer sind solche Arbeitnehmer, die dauerhaft und nicht lediglich vorübergehend in einem anderen EU-Land zu den gleichen Bedingungen wie ein Staatsangehöriger beschäftigt sind.  

 

Arbeitnehmerentsendung für Arbeitgeber

Innerhalb der EU richten sich die Regelungen zur Arbeitnehmerentsendung vorrangig nach europäischen Vorschriften wie der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, die Durchsetzungsrichtlinie sowie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Die Unternehmen haben bei der Entsendung der Arbeitnehmer die Bereiche des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungsrechts und Lohnsteuerrechts zu beachten:

Arbeitsrecht 

Das Arbeitsrecht ändert sich bei der Arbeitnehmerentsendung insofern als dass immer das Arbeitsrecht des Landes anzuwenden ist, in welchem der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit ausübt. Für einen Arbeitnehmer, der in die Niederlande entsandt wird, gelten somit die Arbeitsbedingungen entsprechend dem niederländischen Arbeitsrecht. Diese Regelung dient dazu, Arbeitsbedingungen innerstaatlich zu vereinheitlichen und voneinander abweichende Arbeitsbedingungen für lokale und entsandte Arbeitnehmer zu vermeiden. 

Wenn die Arbeitnehmerentsendung jedoch eine Dauer von 12 Monaten übersteigen, findet umfassend das Recht des Staates Anwendung, in welches der Arbeitnehmer entsandt wurde. 

Die Arbeitsbedingungen umfassen die Arbeitszeiten, Mindestentgeltsätze, Schutz und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz sowie Urlaubsansprüche. Ergänzend dazu findet in Bezug auf das Arbeitsverhältnis jedoch weiterhin das Recht des Staates Anwendung, in welchem der Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Bei der Arbeitnehmerentsendung wird es sich dabei wohl regelmäßig um das Recht des Staates handeln, aus welchem der Arbeitnehmer entsandt wird. 

Sollte in den Niederlanden für das Arbeitsverhältnis bzw. das Berufsfeld ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gelten, findet die Bestimmungen dieses Tarifvertrags vorrangig Anwendung. 

Sozialversicherungsrecht 

Sofern die Dauer der Arbeitnehmerentsendung zwei Jahre nicht übersteigt, bleibt der Arbeitnehmer in dem Land sozialversichert, aus welchem er entsandt wird. 

Ein aus Deutschland in die Niederlande entsandter Arbeitnehmer, bleibt somit weiterhin in Deutschland sozialversichert. Jedoch ist es ratsam über das im konkreten Fall anzuwendende Sozialversicherungsrecht eine A-1 Bescheinigung bei der Krankenversicherung des Arbeitnehmers zu beantragen. 

Lohnsteuer

In den Niederlanden entsteht eine Lohnsteuerpflicht erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer bei einer Betriebsstätte in den Niederlanden tätig ist und dieser steuerlich zur Last fällt. Andernfalls entsteht eine Lohnsteuerpflicht erst sofern sich der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 183 Tage in dem Land, in welches er entsandt wurde, aufhält. 

 

Meldepflichten von Arbeitnehmern

Jegliche Arbeitnehmerentsendungen sind durch die Unternehmen ab dem 1. März 2020, unabhängig von dem Entsendungsland und der Staatsangehörigkeit, über ein zentrales Portal (postedworkers.nl) zu melden. Eine Meldung bei den Handwerkskammern ist nicht erforderlich. Die Meldung der Arbeitnehmerentsendung ist verpflichtend durch den Auftraggeber zu überprüfen. 

Die Meldepflicht entfällt ausschließlich in einigen Ausnahmefällen. 

 

Kontakt 

Haben Sie weitere Fragen zur Mitarbeiterentsendung in die Niederlande? Unser Anwältin für Arbeitsrecht, Irith Hoffmann, steht Ihnen mit ihrer fachlichen Expertise gerne zur Seite. Nehmen Sie dafür gerne Kontakt auf, per E-Mail unter hoffmann@damste.nl oder via Telefon +31 630 538 468.