Drogen-Strafrecht Niederlande

Den Niederlanden eilt bezogen auf ihre Drogenpolitik ein Ruf voraus. Um genau zu erfahren, was im Zusammenhang mit Drogen erlaubt ist und was nicht, ist ein Blick in das niederländische Opiumgesetz nötig. Strafverfahren in Holland betreffen häufig den Anbau von Cannabis, den Besitz von harten Drogen, den Handel von harten Drogen oder das Schmuggeln von Drogen. In all diesen Fällen gibt es große Unterschiede zwischen dem deutschen und dem niederländischen Strafgesetz. Außerdem wird in den Niederlanden meist zwischen harten und weichen Drogen unterschieden.

Weiche Drogen in den Niederlanden

Was den Besitz weicher Drogen anbelangt, wird in den Niederlanden eine Politik der Toleranz verfolgt. Kurz gesagt bedeutet dies, dass es nicht erlaubt ist, Hanfpflanzen anzubauen. Hingegen dürfen Coffeeshops Hanf (Gras, Cannabis) in den Niederlanden verkaufen. Heutzutage werden immer mehr Stimmen laut, die sich für die Legalisierung des Anbaus von Hanfpflanzen aussprechen, um die Polizeibehörden zu entlasten.

Der Besitz weicher Drogen ist strafbar, aber unter bestimmten Bedingungen nicht strafbar. Alle Handlungen im Zusammenhang mit weichen Drogen sind strafbar, wie zum Beispiel Einfuhr von Drogen oder der illegaler Handel, mit Ausnahme des Konsums.

Sie werden in den folgenden Fällen nicht strafrechtlich verfolgt:

  • Wenn Sie im Besitz von weniger als 5 Gramm Cannabis (Weed/Hasch) sind
  • Wenn Sie höchstens 5 Hanfpflanzen besitzen

 Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall die Drogen durch die niederländische Polizei beschlagnahmt werden.

 

Drogendelikte in den Niederlanden

Nach einer Verurteilung wegen eines Drogendelikts folgt in manchen Fällen, zum Beispiel bei einer Verurteilung wegen Hanfanbaus, eine sogenannte Entziehungsforderung (ndl. ontnemingsvordering) des niederländischen Staates, um die illegalen Gewinne des Verurteilten festzustellen. Mit einem solchen Antrag will die Staatsanwaltschaft einer verurteilten Person den rechtswidrig erlangten Vorteil (den Gewinn) entziehen. Solche Entschädigungszahlungen können sich mitunter auf mehrere Tausend Euro belaufen. Wenn eine derartige Forderung von einer verurteilten Person nicht bezahlt wird, kann eine sogenannte Zwangsvollstreckung angewendet werden. Wenn Sie weitere Informationen über Drogendelikte in Verbindung mit den Niederlanden wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

 

Kontakt

Bei Fragen zum niederländischen Drogen-Strafrecht nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unserer deutschsprachigen Anwältin für Strafrecht, Stefanie Groothuismink. Sie erreichen Frau Groothuismink unter der niederländischen Telefonnummer: +31 534 840 134 oder schicken Sie eine Mail an groothuismink@damste.nl