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S. (Stefanie) Groothuismink LLM Niederländische Anwältin
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Unterhalt Niederlande Einkommen Deutschland

Zahlung von niederländischem Ehegattenunterhalt mit deutschem Einkommen: "brutto, netto, wie bitte?"

Lesezeit: 3 Minuten | Datum der Publikation: 17-05-2023 | Typ: Blog/Artikel | Verfasser: Stefanie Groothuismink

Die Unterhaltszahlungen für geschiedene oder getrenntlebende Eheleute werden in den Niederlanden in Netto- oder Bruttobeträgen festgelegt. Warum macht ein Richter/Anwalt/Mediator dieses? Und was bedeutet dieses eigentlich?

Was ist, wenn Sie im Ausland steuerpflichtig sind, zum Beispiel in Deutschland?

Zahlen Sie Ihrem Ex-Partner Unterhalt nach niederländischem Recht? In den Niederlanden kann der Unterhalt grundsätzlich bei den Steuern mittels eines Steuerabzugs berücksichtigt werden (persönlicher Freibetrag). Wenn Sie Einkommensteuer in Holland zahlen müssen, haben Sie also möglicherweise Anspruch auf eine Ermäßigung oder Erstattung der Einkommensteuer für das betreffende Jahr, sprich einen Steuervorteil.

Unterhalt Niederlande Einkommen Deutschland

Muss man Ehegattenunterhalt bzw. Partnerunterhalt in Holland versteuern?

Bekommen Sie Partnerunterhalt in den Niederlanden? Dann müssen Sie die erhaltenen Unterhaltszahlungen bei der Steuer angeben und es wird hierauf Einkommensteuer erhoben. Außerdem müssen Sie den Beitrag zum Krankenversicherungsgesetz (Zvw) auf die erhaltenen Ehegattenunterhaltszahlungen zahlen. Mehr Informationen über Scheidungen im deutsch-niederländischen Kontext finden Sie auf unserer Unterseite Scheidung Niederlande - Deutschland.

Soweit ein Steuervorteil für den Unterhaltspflichtigen besteht, erhöht sich hierdurch im Rahmen einer niederländischen Unterhaltsberechnung die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, so dass sich per Saldo eine höhere Unterhaltsleistungsfähigkeit (sog. draagkracht) ergeben kann. Wenn ein Steuervorteil tatsächlich in Anspruch genommen werden kann, besteht also nach niederländischem Recht eine zusätzliche finanzielle Leistungsfähigkeit in Höhe des (voraussichtlichen oder tatsächlichen) Steuervorteils. Diese zusätzliche finanzielle Kapazität wird bei der Festlegung des Unterhaltsbeitrags berücksichtigt; der Nettobeitrag wird „hochgerechnet“.

Die Umrechnung von Nettobeträgen in Bruttobeträge wird nämlich als hochrechnen („bruteren“) bezeichnet. Ehegatten(nachscheidungs)unterhalt gilt in Holland als Einkommen, und daher muss die unterhaltsberechtigte Person hierauf Einkommensteuer zahlen. Der Betrag, den er/sie erhält, wird also grundsätzlich als Brutto-Betrag festgelegt. Nach Abführung der Einkommensteuer und des sog. Zvw-Beitrags errechnet sich dann der Nettobetrag.

Der Unterhaltspflichtige zahlt in der Regel den Bruttobetrag und er kann nach niederländischem Recht einen Teil des gezahlten Partnerunterhaltes über die Steuererklärung zurückfordern.

In den Niederlanden wurde die Abzugsfähigkeit von Ehegattenunterhalt ab 2020 schrittweise abgesenkt; zuvor lag der maximale Abzug bei 51,95 %.

Der Prozentsatz des Abzugs wird seither wie folgt gekürzt:

2020 (46%)

2021 (43%)

2022 (40%)

2023 (37,05%)

Insbesondere Personen mit höheren Einkommen (mehr als 68.500 €) haben durch diese Änderung weniger Steuervorteile. Die unteren und mittleren Einkommen waren von der Änderung ab 2020 wenig bis gar nicht betroffen.

Wurde der von Ihnen geschuldete Partnerunterhalt nach niederländischem Recht für Sie in der Vergangenheit festgelegt? Dann könnte es sein, dass Sie jetzt zu viel zahlen und eine Neuberechnung sinnvoll ist. Es lässt sich jedoch nicht im Voraus sagen, ob ein Abänderungsantrag tatsächlich zu einem niedrigeren Partnerunterhalt führen wird. Wenn der Unterhaltszahler in den Niederlanden steuerpflichtig ist, gibt es in der Regel wenig Probleme bei der Ermittlung des Steuervorteils.

 

Was aber, wenn der Unterhaltspflichtige in ein anderes Land umzieht oder in einem Land steuerpflichtig ist, in dem die Zahlung von Unterhalt keine steuerlich absetzbare Ausgabe darstellt?

Der oberste niederländische Gerichtshof (Hoge Raad) hat schon am 16. Dezember 2016 entschieden: Wenn der Unterhaltszahler nicht in den Niederlanden steuerpflichtig ist, kann der zu zahlende Netto-Partnerunterhalt nicht einfach hochgerechnet werden. Nur wenn es eine steuerliche Abzugsfähigkeit im Hinblick auf den Unterhalt gibt, kann eine Hochrechnung erfolgen. Wenn dieses nicht der Fall ist, werden die Unterhaltszahlungen nicht hochgerechnet, dann bleibt es bei einer Netto-Berechnung.

Wie sieht es in Deutschland aus? Von dem Moment an, in dem Sie nach Deutschland ziehen, sind Sie dort grundsätzlich steuerpflichtig. Die Frage, in welchem Land Sie Ihr Einkommen versteuern müssen, ist im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland festgelegt. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Unterseite Güterrecht - Ehevermögen.

 

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für den Ehegattenunterhalt in Deutschland

In Deutschland gibt es zwei steuerliche Abzugsmöglichkeiten für den Ehegattenunterhalt: Der Unterhalt kann entweder als "Sonderausgabenabzug" oder als "Außergewöhnliche Belastung" berücksichtigt werden.

"Sonderausgabenabzug": Mit Hilfe des Sonderausgabenabzugs kann der Unterhaltsverpflichtete einen Höchstbetrag von derzeit 13.805 € pro Jahr steuerlich absetzen. Voraussetzung ist, dass die unterhaltsberechtigte Person dieses schriftlich genehmigt bzw. erklärt und nachweist, dass sie den erhaltenen Unterhalt versteuert. Dieses geschieht mit der sogenannten "Anlage U".

Lebt die unterhaltsberechtigte Person in Deutschland, muss sie den erhaltenen Unterhalt als eigenes Einkommen beim deutschen Finanzamt angeben, wenn sie die "Anlage U" unterzeichnet. Erleidet sie aufgrund des Sonderausgabenabzugs jedoch einen finanziellen Nachteil, kann sie von der verpflichteten Person ggf. einen Nachteilsausgleich nach deutschen Maßstäben verlangen.

"Außergewöhnliche Belastung": Die zweite Möglichkeit, den Ehegattenunterhalt in Deutschland vom Einkommen abzuziehen, ist die "außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen". In diesem Fall ist der Abzug auf einen Betrag in Höhe von maximal 10.908 € (in 2023) pro Jahr begrenzt. Der Unterhaltspflichtige kann diesen Betrag in seiner Steuererklärung als Abzug geltend machen. In diesem Fall ist der Unterhaltspflichtige nicht auf die Mitarbeit des Unterhaltsberechtigten angewiesen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Abzugsbeträge nicht gleichzusetzen sind mit der eigentlichen Steuer(nach)zahlungsverpflichtung! 

 

Fazit:

In Deutschland bestehen Möglichkeiten, im Zusammenhang mit einer Unterhaltsverpflichtung für Ehegatten bzw. wegen Nachscheidungsunterhaltes Steuervorteile in Anspruch zu nehmen.

Diese Steuervorteile müssen bei einer unterhaltsrechtlichen Beurteilung in den Niederlanden berücksichtigt werden.

 

Fragen zum Familienrecht in Deutschland und den Niederlanden?

Bei weiteren Fragen zum Familienrecht in Deutschland und den Niederlanden nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unseren Anwältinnen für Familien- und Erbrecht:

bzw. Telefonzentrale 0031 53 484 0000.

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