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M.M.J. (Mink) Severiens LLM niederländischer Anwalt
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Insolvenzverfahren in den Niederlanden - Bürgermeister als Insolvenzverwalter

Lesezeit: 5 Minuten | Datum der Publikation: 24-01-2022 | Typ: Blog/Artikel

Bei Insolvenzverfahren in den Niederlanden werden in der Regel Rechtsanwälte als Insolvenzverwalter eingesetzt, manchmal auch Wirtschaftsprüfer. In der niederländischen Stadt Hardenberg, die an der Grenze zu Deutschland liegt, ist man bei einem Unternehmen einen anderen Weg gegangen und benannte den Bürgermeister zum (zweiten) Insolvenzverwalter. Solche Insolvenzverfahren in den Niederlanden können auch für deutsche Unternehmer interessant sein.

Um welches Unternehmen ging es?

Bei dem Insolvenzverfahren ging es um das Unternehmen De Zorgstal B.V., das pferdegestützte Psychotherapie für Jugendliche anbietet. Es bietet rund um die Uhr Betreuung für Menschen mit komplexen psychiatrischen Syndromen. Am 2. November 2021 wurde De Zorgstal für insolvent erklärt.

 

Niederlande Insolvenzverfahren

 

Entscheidung des Insolvenzgerichts & Ernennung des Bürgermeisters zum Mitinsolvenzverwalter


Das Insolvenzgericht stellte fest, dass die Insolvenz kurzfristig zu einem Verlust der Betreuung und Beratung für die Klienten von De Zorgstal zu führen drohte. Die Betreuten müssten ihre Unterkunft in De Zorgstal verlassen.
Dem bisherigen Insolvenzverwalter war es nicht gelungen, die bedrohliche Situation abzuwenden, denn er stecke fest in einem Labyrinth von Gesetzen und Vorschriften und werde von Pontius zu Pilatus geschickt, so das Insolvenzgericht. Da der Bürgermeister eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Einwohnern hat, schlug das Insolvenzgericht vor, den Bürgermeister als zweiten Insolvenzverwalter zu bestellen. Das Insolvenzgericht war der Meinung, dass der Bürgermeister in der Lage sei, schnell eine angemessene Lösung für diese Gruppe zu finden.
Das Gericht stellte in seiner kurzen Entscheidung fest, dass ausreichende Gründe für die Ernennung des Bürgermeisters zum zweiten Insolvenzverwalter vorliegen. Die Tatsache, dass die extrem schutzbedürftigen Klienten Gefahr laufen, ihre Betreuung, Beaufsichtigung und Unterkunft zu verlieren, liegt nicht in ihrem Interesse, so das Gericht. Obwohl der Insolvenzverwalter keine Fürsorgepflicht gegenüber den betroffenen Personen hat, haben seine Bemühungen nicht zu einer Lösung geführt. Nach Ansicht des Gerichts sollte der Bürgermeister, anders als der Insolvenzverwalter, besser in der Lage sein, rasch eine angemessene Lösung zu finden. Dies liege auch im Interesse der Masse, so das Gericht, um mögliche Schadensersatzansprüche und unnötige Massenschulden zu vermeiden.



Juristischer Hintergrund

Gemäß Artikel 14 des niederländischen Insolvenzgesetzes FW werden im Insolvenzfall ein Insolvenzrichter benannt und ein oder mehrere Insolvenzverwalter bestellt. Gemäß Artikel 73 FW ist das Gericht unter anderem befugt, auf Antrag des Insolvenzgerichts einen gemeinsamen Insolvenzverwalter zu bestellen und einen (gemeinsamen) Insolvenzverwalter zu entlassen.


Fazit

Es ist dem Unterzeichner bekannt, dass das Insolvenzgericht Overijssel die Androhung der Benennung von einem Bürgermeister als Insolvenzverwalter schonmal als Druckmittel eingesetzt hat. Dies war und ist ein probates Druckmittel.
In den Niederlanden ist in Zukunft davon auszugehen, dass das Bestellen eines Bürgermeisters zum Mitverwalter bei Insolvenzen von zum Beispiel Kernkraftwerken, Krankenhäusern, usw. häufiger vorkommen könnte. Selbstverständlich wird dies weiterhin eine Ausnahme bleiben. In manchen, sehr komplexen Insolvenzen, wo die Probleme nicht zu bewältigen sind und ein schnelles Durchgreifen vonnöten ist, könnte die Benennung eines Bürgermeisters als zweitem Insolvenzverwalter aber eine angemessene Lösung sein. Solche Insolvenzverfahren in den Niederlanden bieten Unternehmen aus Deutschland beispielsweise die Chance, vergleichsweise günstig einen Markteintritt in die Niederlande zu gestalten oder die eigenen Produktionskapazitäten weiter auszubauen. Dies gilt vor allem, aber nicht nur für deutsche Unternehmen aus der Grenzregion.


Fragen zu Insolvenzverfahren in den Niederlanden?

Interessieren Sie sich für niederländische Insolvenzverfahren? Nehmen Sie gern auf Deutsch Kontakt mit unserem Spezialisten für Insolvenzrecht, Herrn Mink Severiens auf, via severiens@damste.nl oder +31 6 53 77 60 53.

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