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Strafrecht Niederlande

Stehen Sie im Verdacht, eine Straftat in den Niederlanden bzw. in Holland begangen zu haben oder haben Sie tatsächlich eine Straftat begangen? Dann ist es ratsam, einen niederländischen Anwalt für Strafrecht einzuschalten. Ein niederländischer Anwalt für Strafrecht wird häufig auch Strafverteidiger genannt.

Anwalt für Strafrecht Niederlande

Haben Sie einen Strafbefehl aus den Niederlanden erhalten? In diesem Video erklärt Ihnen unsere niederländische Anwältin für Strafrecht, wie Sie mit einem Strafbefehl umgehen sollten.

VIDEO: STRAFBEFEHL NIEDERLANDE

Verteidiger im niederländischen Strafrecht

Grundsätzlich kann sich eine Person, die ein Vergehen oder Verbrechen begeht, selbst verteidigen. Auch ein Opfer ist nicht verpflichtet, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Ein Strafverteidiger ist daher laut niederländischem Recht nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität des niederländischen Rechtssystems ist dies jedoch zu empfehlen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht ist auf das Strafrecht und das Strafverfahren spezialisiert und kennt daher alle geltenden Gesetze und die entsprechenden Verpflichtungen. Mit einem Strafverteidiger haben Sie die besten Chancen auf ein faires Verfahren und einen erfolgreichen Ausgang.

Ein Strafverteidiger kennt das Strafrechtssystem und weiß, wie der Richter Ihren Fall beurteilen wird. Der Strafverteidiger sorgt dafür, dass Ihre Seite der Geschichte vorgetragen wird, und verteidigt Sie nach besten Kräften - von der Vernehmung bis zur Anhörung und auch bei einer eventuellen Berufung.

 

Vergehen oder Verbrechen in Holland

Im niederländischen Strafrecht wird zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. Bei den Verstößen handelt es sich um leichter zu ahndende Vergehen, wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen. Diese Straftaten werden weniger streng geahndet. Verbrechen sind schwerere Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug. Bei diesen Straftaten kann schneller eine schwerere Strafe verhängt werden. In beiden Fällen können Sie von der Staatsanwaltschaft zu einem Gerichtstermin vorgeladen werden.

Ein Strafverteidiger kennt das Strafrechtssystem und weiß, wie der Richter Ihren Fall beurteilen wird. Der Strafverteidiger sorgt dafür, dass Ihre Seite der Geschichte vorgetragen wird, und verteidigt Sie nach besten Kräften - von der Vernehmung bis zur Anhörung und auch bei einer eventuellen Berufung. 

 

Sie wurden von der niederländischen Polizei verhaftet?

Wurden Sie von der Polizei verhaftet und befinden Sie sich in Untersuchungshaft? Dann wollen Sie bestimmt wissen, wie lange Sie in Haft bleiben müssen, wann Sie vor Gericht erscheinen und wie Sie z. B. Kontakt zu Ihrer Familie aufnehmen können. Sagen Sie der Polizei, dass Sie unbedingt einen Anwalt für Strafrecht konsultieren möchten. Der Anwalt kann Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Wenn Sie festgenommen worden sind, haben Sie das Recht, kostenlos einen Anwalt zu konsultieren!  Der Anwalt kann Sie dann über den weiteren Ablauf der Untersuchungshaft informieren.

 

Haben Sie eine Vorladung in den Niederlanden erhalten?

Wenn Sie eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, in der Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie einer Straftat verdächtigt werden und das Sie vor Gericht erscheinen müssen, sollten Sie sich anschließend unbedingt an einen Anwalt für niederländisches Strafrecht wenden. Diese bereiten Sie bestmöglich auf die bevorstehende Anhörung vor.

 

Berufung und Kassationsbeschwerde

Wenn Sie von einem niederländischen Gericht verurteilt wurden und mit dem Urteil nicht einverstanden sind, können Sie gegen das Urteil Berufung einlegen. Die Frist hierfür liegt bei 14 Tagen nach Urteilsverkündung. In einem Berufungsverfahren wird Ihr Fall noch einmal von vorne verhandelt. Wenn Sie in einem Berufungsverfahren erneut verurteilt werden und mit dem Urteil immer noch nicht einverstanden sind, können Sie eine Kassationsbeschwerde gegen das Urteil einlegen.

 

Ein Strafverteidiger ist bestimmt zu teuer für mich, oder?

Ein Strafverteidiger muss nicht teuer sein. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie in den Niederlanden möglicherweise Anspruch auf einen “subventionierten Rechtsbeistand”. Ein Strafverteidiger beantragt bei der Prozesskostenhilfebehörde die so genannte “toevoeging” (zusätzliche Unterstützung). Wenn die Prozesskostenhilfebehörde diese Unterstützung gewährt, müssen Sie in der Regel nur einen einmaligen Beitrag zahlen. Dieser Beitrag hängt stark von Ihrem Einkommen ab. In den meisten Fällen muss man mit einem Betrag von ca. 150€ rechnen.

Weitere Informationen zur Prozesskostenilfe finden Sie hier.

Sie wurden Opfer eines Verbrechens in den Niederlanden?

Auch Opfer einer Straftat können die Hilfe eines Strafverteidigers in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird ein Strafverteidiger oft als “Opferanwalt” bezeichnet. Ein Anwalt bereitet das Opfer so gut wie möglich vor und kann behilflich sein bei einen Schadensersatz.  Es besteht auch die Möglichkeit, den Fall vor der Anhörung mit dem zuständigen Staatsanwalt zu besprechen. Bei bestimmten Straftaten können Sie als Opfer von Ihrem Recht Gebrauch machen, während der inhaltlichen Verhandlung das Wort zu ergreifen. Ihr Strafverteidiger kann Sie zu einer Anhörung begleiten und kann auch in Ihrem Namen sprechen.

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und erlitten bleibende Folgeschäden? Dann haben Sie in den meisten Fällen Anspruch auf Entschädigung. Sie können dann dem Strafverfahren gegen den Verdächtigen als Geschädigter beitreten und somit einen Antrag auf Entschädigung stellen. Der Richter wird letztlich entscheiden, ob Ihrem Antrag auf Entschädigung stattgegeben wird oder nicht.

 

Wird der Beschuldigte nicht strafrechtlich verfolgt?

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und hat die Staatsanwaltschaft beschlossen, den Beschuldigten nicht zu verfolgen? Dann können wir in Ihrem Namen einen Antrag beim Berufungsgericht stellen. Das Berufungsgericht wird dann entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft den Fall weiter untersuchen muss.

Die Strafrechtsanwälte von Damsté sind immer auf Ihrer Seite!

Die Strafrechtsanwälte von Damsté verfügen über jahrelange Erfahrung in Strafverfahren in den Niederlanden. Uns liegen Ihre Interessen am Herzen und wir sorgen dafür, dass Sie während des gesamten Verfahrens gut und fair behandelt werden.

 

Kontakt

Bei Fragen zum niederländischen Strafrecht nehmen Sie gern Kontakt auf mit unserer deutschsprachigen Anwältin für Strafrecht, Stefanie Groothuismink. Sie erreichen Frau Groothuismink unter der niederländischen Telefonnummer: +31 534 840 134 oder schicken Sie eine Mail an groothuismink@damste.nl